Laut Jugendschutzgesetz (JuSchG) dürfen sich Jugendliche ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr auf öffentlichen Tanzveranstaltungen aufhalten. Bei Veranstaltungen zur Brauchtumspflege darf die Anwesenheit von Kindern bis 22 Uhr, Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden. Ausnahmen gelten für die Begleitung durch Erziehungsberechtigte (i.d.R. die Eltern). Begleiten diese ihr Kind nicht, können sie Erziehungsaufgaben an eine andere Person („Erziehungsbeauftragte Person“) über 18 Jahren übertragen und somit dem Kind bzw. Jugendlichen unter 18 Jahren den Aufenthalt über die vorgegebenen Zeiten hinaus ermöglichen. Der Verein hat dazu ein Formular vorbereitet („Muttizettel“).
Als Veranstalter hat der Musikverein Stadtkapelle Oberriexingen e.V. darüber hinaus festgelegt, dass für den Freitagabend ein(e) Erziehungsbeauftragte(r) nur für eine(n) einzigen Minderjährige(n) die Verantwortung übernehmen darf, für die/den er/sie nicht die Erziehungsberechtigung besitzt.
Für das Inselfest gilt für Minderjährige somit grundsätzlich und ausnahmslos:
- Besuch alleine, also ohne „Begleitung“:
Alter…- unter 16 Jahren: Schluss spätestens um 22 Uhr
- zwischen 16 und 18 Jahren: Schluss spätestens um 24 Uhr
- ab 18 Jahren: unbegrenzt
- Mit „Begleitung“: grundsätzlich unbegrenzt.
„Begleitung“ heißt:
- entweder Erziehungsberechtigte(r) (i.d.R. die Eltern), oder
- oder Erziehungsbeauftragte(r). Das ist die Person, der die Aufgabe übertragen wurde und den „Muttizettel“ vorweisen kann.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular zur Erziehungsbeauftragung muss am Eingangsbereich ohne Aufforderung abgegeben werden. Bitte je ein Exemplar für das Einlasspersonal und eines zum Mitführen für die/den Erziehungsbeauftragen vorbereiten. Auf Verlangen ist zum Abgleich der Daten eine Ausweiskopie des oben genannten Erziehungsberechtigten vorzuzeigen. Diese muss nicht abgegeben werden.
Links:
- Formular zur Erziehungsbeauftragung („Muttizettel“)
- Jugendschutzgesetz im Internet
- Broschüre Jugendschutz – verständlich erklärt
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