Inselfest Erziehungsbeauftragung („Muttizettel“)

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Laut Jugendschutzgesetz (JuSchG) darf der Aufenthalt bei öffentlichen Tanzveranstaltungen und Fernsehübertragungen Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht, über 16, aber unter 18 Jahren nur bis 24 Uhr gestattet werden. Bei Veranstaltungen zur Brauchtumspflege darf die Anwesenheit von Kindern bis 22 Uhr, Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden. Ausnahmen gelten für die Begleitung durch Personenberechtigte („Erziehungsberechtigte“, i.d.R. die Eltern). Mit nachfolgender Beauftragung können die Personenberechtigte des Kindes oder Jugendlichen an eine andere Person („Erziehungsbeauftragte Person“) über 18 Jahren Erziehungsaufgaben übertragen und somit dem Kind bzw. Jugendlichen unter 18 Jahren den Aufenthalt ermöglichen. Der Verein hat dazu ein Formular vorbereitet („Muttizettel“).

Als Veranstalter hat der Musikverein Stadtkapelle Oberriexingen e.V. darüber hinaus festgelegt, dass ein(e) Erziehungsbeauftragte(r) nur für eine(n) einzige(n) Minderjährige(n) die Verantwortung übernehmen darf, für die/den er/sie nicht die Personenberechtigung besitzt.

Für das Inselfest gilt für Minderjährige somit grundsätzlich und ausnahmslos:

  1. Besuch alleine, also ohne „Begleitung“:
    Alter…
    • unter 16 Jahren: Schluss spätestens um 22 Uhr
    • zwischen 16 und 18 Jahren: Schluss spätestens um 24 Uhr
    • ab 18 Jahren: unbegrenzt
  2. Mit „Begleitung“: grundsätzlich unbegrenzt.

„Begleitung“ heißt:

  • entweder Personenberechtigte(r) (i.d.R. die Eltern), oder
  • oder Erziehungsbeauftragte(r). Das ist die Person, der die Aufgabe übertragen wurde und den „Muttizettel“ vorweisen kann.

Bei der Veranstaltung am 21.06.2024 (Good News) muss ein ausgefülltes und unterschriebenes Exemplar des Formulars am Eingangsbereich ohne Aufforderung abgegeben werden. Minderjährige(r) und Erziehungsbeauftragte(r) müssen die Veranstaltung gemeinsam betreten. Zusätzlich, sowie für die beiden anderen Tage gilt: der/die Erziehungsbeauftrage muss ein ausgefülltes und unterschriebenes Exemplar des Formulars mitführen. Auf Verlangen ist zum Abgleich der Daten eine Ausweiskopie des oben genannten Personenberechtigten vorzuzeigen. Diese muss nicht abgegeben werden.

Links:













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