Inselfest Erziehungsbeauftragung („Muttizettel“)
Laut Jugendschutzgesetz (JuSchG) darf der Aufenthalt bei öffentlichen Tanzveranstaltungen und Fernsehübertragungen Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht, über 16, aber unter 18 Jahren nur bis 24 Uhr gestattet werden. Bei Veranstaltungen zur Brauchtumspflege darf die Anwesenheit von Kindern bis … Weiter